Schadenabwicklung bei Feuer- und Wasserschäden mit der Gebäudeversicherung
Wie verhalten Sie sich im Schadenfall richtig? Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess mit Ihrer Versicherung.
Wasserschäden können schnell auftreten und sind immer unerwartet. Jetzt gilt es schnell zu handeln und sich richtig zu verhalten, damit die zuständige Versicherung die Kosten übernimmt. Unser Service umfasst die notwendige Dokumentation und die gesamte Abwicklung Ihres Wasserschadens mit der Versicherung. Wir treffen mit Schadenregulierern und Sachverständigen alle notwendigen Vorkehrungen für Sie. Um andere Angelegenheiten können Sie sich in Ruhe kümmern – wir erledigen alle notwendigen Erklärungen, Schadenmeldungen oder sonstige Korrespondenz für Sie.
Wasserschaden! Was jetzt?
Alles andere erledigen wir für Sie!
- Mit der sorgfältigen Protokollierung aller Trocknungs- und Sanierungsleistungen bieten wir Kostentransparenz und können alle Tätigkeiten auch im Nachhinein optimal nachverfolgen.
- Aus Zeitgründen ist ein natürliches Austrocknen nicht immer möglich.
- Denn die Feuchtigkeit befindet sich nun in den Wänden und im Boden.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Unser Komplettservice: Von der Schadensbeseitigung über die Schadensanierung bis hin zur kompletten Schadenabwicklung mit der zuständigen Versicherung.
Damit der Schadenprozess mit dem zuständigen Versicherer unkompliziert abgewickelt werden kann, wird eine umfassende Dokumentation des Schadenverlaufs empfohlen. Bei der Schadensaufnahme dokumentieren wir das gesamte Ereignis und halten alles in Bildern fest. Alle beschädigten Artikel werden aufgelistet. Diese Dokumentation ermöglicht es dem Versicherer, das Ausmaß des Wasserschadens richtig zu messen.
Auf Basis der Schadensdokumentation erstellen wir eine Schadensmeldung und melden den Schaden umgehend für Sie beim zuständigen Versicherer.
Bei Bedarf sorgen wir für Schadensminderung und schützen Sie vor möglichen Gesundheitsschäden. Wir beginnen mit der Ursachenanalyse. Einer ist mit einem fertig. Alle notwendigen Sofortmaßnahmen werden umgehend eingeleitet. Vertrauen Sie voll und ganz unserer Expertise. Wir wissen, welche Maßnahmen wirklich zwingend und sofort notwendig sind, um Folgeschäden weitestgehend zu vermeiden.
Zur Festlegung des Vorgehens erstellen wir Ihnen ein Angebot für die, sowie die zur Wasserschadensanierung notwendige Reparatur. Mit diesem Angebot holen wir eine Kostendeckungszusage der Versicherung ein.
Ein Anspruch kann sehr unangenehm sein. Umso wichtiger ist es, für die Schadensbehebung einen professionellen Fachbetrieb an seiner Seite zu haben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie ausführlich. Auf unsere Kompetenz als Meisterbetrieb, als Fachbetrieb für und unser langjähriges Know-how im Umgang mit Wasserschäden können Sie sich voll und ganz verlassen. Wir planen und besprechen mit Ihnen den Sanierungsprozess. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Maßnahmen, die für den zukünftigen Schutz Ihres Eigentums zu empfehlen sind.
Die Abrechnung kann auf Wunsch direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft erfolgen. Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Wasserschadens nicht im Voraus bezahlen müssen. Abhängig von Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen besteht nur ein Selbstbehalt. Die Schadenbearbeitung durch Hamacher Brand- und Wasserschadensanierung bleibt für Sie kostenfrei.
Suchbegriffe: Wasserschadenbeseitigung, Wasserschaden Melden, Bodentrocknung, Kellertrockenlegung
Wasserschadensanierung
Wir kümmern uns um die komplette Wasserschadensanierung. Wir koordinieren unsere erfahrenen Handwerkerteams und planen gezielt einen reibungslosen Sanierungsprozess – über alle Gewerke hinweg! Auf diese Weise können wir die Schadensbeseitigung und die anschließenden Abhilfemaßnahmen ohne unnötige Verzögerungen durchführen.
Von der Gebäudetrocknung über die Schimmelbeseitigung bis hin zu Sanierungsmaßnahmen bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand!
Vermeiden Sie Folgeschäden mit Profis an Ihrer Seite. Unbeschwert und unkompliziert!
Haben Sie Fragen zur Schadenbearbeitung? Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Rufen Sie uns an. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin.
Wir helfen Ihnen schnell, professionell und gewerkübergreifend.
Hamacher Brand- und Wasserschadensanierung, Ihr Spezialist für Wasserschadenbeseitigung und Schimmelsanierung
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
Bei einem Wasserschaden gilt:
Alle Wasserschäden an der Immobilie selbst, die durch Ihr eigenes Leitungswasser verursacht werden, sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Im Einzelnen gilt dies für alle Wasserschäden, die durch fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile wie Rohre, Heizungsanlagen und sanitäre Anlagen verursacht werden. Die Kosten für die Reparatur sowie für die Wartung werden übernommen.
Bei wenig genutzten Immobilien wie Ferienhäusern oder Leerständen deckt die Versicherung den Schaden nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss beispielsweise eine regelmäßige Inspektion aller wasserführenden Systeme gewährleistet sein.
Wenn ein Nachbar einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung verursacht, haftet er Ihnen gegenüber. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall: Sie verursachen einen Wasserschaden in einer Nachbarwohnung: Ihre Privathaftpflichtversicherung ist für die Behebung des Schadens zuständig.
Bei Wasserschäden durch unsachgemäßes Auslaufen von Leitungswasser an eigenen Möbeln und beweglichen Gegenständen ist die Hausratversicherung zuständig. Sie ersetzt den Schaden, wenn er durch Wasser- oder Abwasserleitungen, Rohrsysteme im Grundstück, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Heizungsanlagen, Klimaanlagen oder auch durch Anlagen zur Beregnung oder Sprinkleranlagen verursacht wurde. Auch Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, ein undichtes Wasserbett, ein undichtes Aquarium, Spritz- und Reinigungswasser oder das Rückstau in der Kanalisation sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Naturereignisse können mit der zerstörerischen Kraft des Wassers große Schäden anrichten. Wasserschäden durch Rückstau und Hochwasser wie Überschwemmungen in Kellern und Wohnräumen gehören zu den extremsten Schadensfällen. Kommt es infolge der genannten Ereignisse zu einem Wasserschaden, ist die Elementarversicherung (Hausrat-Zusatzversicherung und Wohngebäudeversicherung) zuständige Aufsichtsbehörde.
Fragen zum Wasserschaden?
Wir erklären:
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